Herzlich willkommen in der Steuerberaterkanzlei Helmut Behrens | Rainer Christochowitz
Informationen zum Jahreswechsel
Unser Büro bleibt vom 24. Dezember 2020 bis zum 4. Januar 2021 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Wir haben hier einige Informationen zum Jahreswechsel 2020/2021 für Sie:
Neben der allgemeinen Steuer- und Wirtschaftsberatung für Privatpersonen und Unternehmen aller Branchen sowie der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden haben wir uns auf Unternehmensumwandlungen und Umstrukturierungen sowie auf die Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert.
Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung und informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unser Team und unser Leistungsspektrum.
Gerne beraten wir auch Sie persönlich und freuen uns über Ihren Anruf!
Helmut Behrens und Rainer Christochowitz
Kassensysteme
Aufrüstung der Kassensysteme mit einer „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE):
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die ordnungsmäßigkeit der Kassenführung geschaffen, die grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 zu erfüllen sind. Insbesondere für bargeldintensive Betriebe ist eine ordnungsgemäße Kassenführung von besonderer Bedeutung.
Nachfolgende Informationen sollen Ihnen dabei helfen, offene Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten.
Finanzhilfen der KFW
Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Hilfsprogramm für alle Unternehmen beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
In einer ersten Phase des Hilfspakets stellt die KfW im Auftrag der Bundesregierung ab sofort Unternehmen Förderkredite bereit, die von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben werden. Hierbei übernimmt die KfW einen großen Teil der Haftung
Welches Kreditprogramm in Anspruch genommen werden kann, hängt vom Alter und der Größe des Unternehmens ab. Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung:
1. Alle Unternehmen
Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.
Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.
Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sog. Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.
2. Mittelständische und große Unternehmen
Mittelständische und große Unternehmen können einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Finanzierungen werden ab einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro angeboten. Beim Nachweis eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs ist der Höchstkreditbetrag unbegrenzt. Die KfW beteiligt sich dabei in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Finanzierungspartner an der Finanzierung. Mit dem Kredit können Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden.
So beantragen Unternehmen Kredite
Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Ein Antrag läuft in vier Schritten: